Arbeitnehmer/in

Existenzförderung

Sie haben eine tragfähige Geschäftsidee?

Sie haben eine tragfähige Geschäftsidee und wollen durch eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit Ihre Arbeitslosigkeit dauerhaft beenden? Damit Ihr Vorhaben gelingt, begleiten wir Sie durch alle Phasen von der Gründung bis hin zur tragfähigen und erfolgreichen Selbständigkeit.

Aus der Erfahrung zahlreicher Existenzgründerberatungen wissen wir, dass eine individuelle Begleitung während der Gründungsphase sehr häufig in einer nachhaltigen Selbständigkeit mündet.

Unsere Arbeit verfolgt das Ziel, dass unsere Kunden eine umfangreiche Klarheit in Bezug auf ihre Existenzgründung gewinnen, um diese dann motiviert und gezielt verfolgen.

Um Sie beim Aufbau der Selbständigkeit und in der Nachhaltigkeit der Unternehmung zu unterstützen, kann das Jobcenter Oberhausen Förderung gewähren. Ob und in welcher Höhe Förderung möglich ist, entscheidet die Integrationsfachkraft. Dabei wird geprüft, ob durch die neue Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) künftig beendet werden kann, bzw. Sie als Gründerin oder der Gründer innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

Bitte beachten Sie, dass kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Förderung zur Gründung einer Selbständigkeit besteht.

Beratungstermin

Rufen Sie das Jobcenter Oberhausen an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Integrationsfachkraft. Ihre Integrationsfachkraft wird Sie zu Ihrem Vorgehen beraten!