Hausordnung im Jobcenter Oberhausen

Über uns

Hausordnung im Jobcenter

Wir möchten, dass sich unsere Besucherinnen und Besucher bei uns wohl fühlen, und bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Haus die folgenden Regeln zu beachten:

  • Verhalten Sie sich bitte in unseren Häusern ruhig und rücksichtsvoll.
  • Frauen und Männer sind gleichgestellt.
  • Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  • Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen in den Dienstgebäuden sind nur mit vorheriger Erlaubnis möglich.
  • Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind in den Gebäuden und auf den dazugehörigen Grundstücken nicht erlaubt.
  • Das Mitbringen von Tieren in das Dienstgebäude ist verboten (ausgenommen Blindenhunde).
  • Das Mitführen von E-Scootern und ähnlichen Kleinfahrzeugen ist im Dienstgebäude nicht gestattet.
  • Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln und E-Zigaretten sind in den Dienstgebäuden verboten.
  • Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
  • Das Jobcenter Oberhausen ist ein gewaltfreier Ort. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Gewalt werden nicht geduldet und führen grundsätzlich zum Hausverbot.
  • Den Anordnungen von Sicherheitskräften (Sicherheitsdienste, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienste) und des Personals ist Folge zu leisten.
  • Bitte lassen Sie keine Taschen, Gepäckstücke etc. unbeaufsichtigt stehen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter berechtigt, einen Hausverweis zu erteilen und die Polizei einzuschalten.