Arbeitnehmer/in

Eingliederungsvereinbarung

Ihre Integrationsfachkraft schließt mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung, um die Ziele für die nächsten Monate festzulegen. Dies soll sowohl Ihnen als auch uns helfen, die Ziele auch tatsächlich zu erreichen.

Die Ziele sowie die Rechte und Pflichten werden hierbei beidseitig niedergeschrieben und vereinbart. Dadurch wissen Sie jederzeit, was von Ihnen erwartet wird aber auch, welche Unterstützung Ihnen zukommt.

Der Verwaltungsakt:

Sollte der Fall eintreten, dass es zu keiner Einigung kommt, kann die Eingliederungsvereinbarung auch als Verwaltungsakt erlassen werden. Inhaltlich unterscheidet sich die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt nicht von der gemeinsamen Vereinbarung. Die aufgeführten Rechte und Pflichten werden ebenso eingefordert. Viele Rechte und Pflichten, die aufgeführt werden, beginnen bereits mit der Antragsstellung und bestehen auch unabhängig von einer Eingliederungsvereinbarung.

Am Ende der Eingliederungsvereinbarung finden Sie Rechtsfolgebelehrungen, damit Sie wissen, welche Folgen Verstöße gegen die Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung haben können.