Arbeitgeber/in

Sozialer Arbeitsmarkt Oberhausen

Das Jobcenter Oberhausen bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern neue Fördermöglichkeiten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zur Schaffung von Teilhabe- und Beschäftigungschancen sowie Eingliederungsmöglichkeiten auf den Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen aus Oberhausen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i SGB II

Ermöglichen Sie langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung.

Besuchen Sie unsere neue Website! Dort finden Sie alle Informationen zu dieser Fördermöglichkeit und die direkten Ansprechpartner!

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Teilhabe am Arbeitsmarkt
Gemeinsam Perspektiven schaffen

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16e SGB II

Nachhaltige Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Bieten Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chancen auf einen neuen Berufsstart, indem Sie ...

... einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen für mindestens zwei Jahre bereitstellen und

... die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bei der Einarbeitung unterstützen.

Ziel ist eine möglichst dauerhafte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen, auch im Anschluss an die Förderung.

Sie bekommen ...

... Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 % bzw. 50 % des Arbeitsentgelts für die Dauer von 2 Jahren,

... ein Coaching für die geförderte Arbeitnehmerin bzw. den geförderten Arbeitnehmer,

... einen Zuschuss für die Weiterbildungskosten bei Qualifizierung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers während der Beschäftigung.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Flyer

Sie haben Interesse?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir vermitteln Ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber und unterstützen Sie bei der Stellenbesetzung sowie Beantragung der Förderleistungen

montags bis freitags von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr

Unter der kostenfreien Servicenummer 0800-4555520 erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen vom Arbeitgeberservice.