Das Jobcenter Oberhausen bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern neue Fördermöglichkeiten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zur Schaffung von Teilhabe- und Beschäftigungschancen sowie Eingliederungsmöglichkeiten auf den Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen aus Oberhausen.
Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i SGB II
Ermöglichen Sie langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung.
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