Service

DeutschlandTicket Sozial

Das DeutschlandTicket Sozial ersetzt ab dem 1. Dezember 2023 das bisherige Sozialticket. Mit dem  DeutschlandTicket Sozial können Bürgergeld-Empfängerinnen bzw. -Empfänger für 39 Euro im Monat den Nahverkehr nicht nur innerhalb von Oberhausen oder des VRR-Gebiets, sondern im ganzen Land nutzen. Es handelt sich um ein monatlich kündbares Aboticket.  

Kundinnen und Kunden, die bislang noch kein Sozialticket genutzt haben, nun aber mit dem DeutschlandTicket Sozial deutschlandweit Bus und Bahn fahren möchten, benötigen zunächst eine sogenannte Trägerkarte als Berechtigungsnachweis. Den Online-Antrag gibt es unten auf dieser Seite. Gegen Vorlage der Trägerkarte und des Lichtbildausweises wird das DeutschlandTicket Sozial anschließend im Kundencenter der STOAG oder über die STOAG-APP ausgestellt.

Kundinnen und Kunden, die das bisherige Sozialticket bereits nutzen und in Besitz einer noch gültigen Trägerkarte vom Jobcenter sind, können das DeutschlandTicket Sozial direkt bei der STOAG beantragen. Wer das „alte“ Sozialticket bereits im Abo als Chipkarte nutzt, kann sein Abo ganz einfach per E-Mail an abo@stoag.de oder persönlich im STOAG Kundencenter ändern.

Das DeutschlandTicket Sozial ist ein persönliches Ticket und somit nicht auf andere Personen übertragbar.  Der Betrag von 39 Euro wird ab dem Tag der Ausstellung dann monatlich automatisch vom Konto abgebucht.

Mit dem DeutschlandTicket Sozial können deutschlandweit alle Fahrzeuge des Nahverkehrs genutzt werden, also Busse, Straßen-​​, Stadt-​​ und U-​​Bahnen sowie S-​Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse der 2. Klasse. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC), auch die Nutzung privater Anbieter wie zum Beispiel FlixTrain sind ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie:

Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Berechtigungskarte vom Sozialamt der Stadt Oberhausen.

 

Onlineantrag

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