Im Notfall Bargeld

Jobcenter Oberhausen testet neues Auszahlungsverfahren

Um Kunden in besonderen Notsituationen auch finanziell schnell zu helfen, bieten die Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Für diese „Barauszahlung im Ausnahmefall“ wird nun das Verfahren teilweise geändert. Bisher verfügt das Jobcenter Oberhausen über 2 Kassenauszahlungsautomaten in den Liegenschaften Sterkrade und Mülheimer Straße. Diese Automaten werden wegen der hohen Betriebsdauer und steigender Störanfälligkeit abgeschaltet und zukünftig durch einen Zahlschein zur Barauszahlung im Einzelhandel ersetzt.

Generell gilt: Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto des Kunden überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts. Wer in Notsituationen schnell Bargeld braucht, kann dieses in einem neuen Verfahren aufgrund eines im Jobcenter Oberhausen ausgestellten Zahlscheins im Einzelhandel bekommen.

Das neue System wird in Oberhausen ab Juni genutzt. Das Jobcenter Oberhausen wird einer von bundesweit neun Standorten sein, an dem das neue Verfahren zunächst getestet wird.

Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, erhalten vom Jobcenter Oberhausen einen neutral gehaltenen Zahlschein. Mit diesem Beleg bekommen sie an den Kassen beteiligter Einzelhändler die festgelegte Summe ausbezahlt.

Der Zahlschein kann vorerst bei den Einzelhändlern Rewe, Real, Rossmann, Penny und DM eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Liegenschaft mit Kassenautomat erspart. Zusätzlich werden auch die Verfügbarkeitszeiten verbessert weil der Kunde den Zahlschein nicht nur während der Öffnungszeiten des Jobcenters einlösen kann sondern während der Öffnungszeiten des Einzelhandels.

Mit dem Zahlscheinverfahren bietet das Jobcenter Oberhausen eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf das Jobcenter zu. An den Kassen ist nicht erkennbar, ob es sich um eine Barauszahlung des Jobcenter oder eine Rückzahlung aus einem Onlineeinkauf handelt.

Bundesweit soll das neue Verfahren 2019 eingeführt werden. Die Erfahrungen aus Oberhausen werden berücksichtigt.

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