Im Einkaufszentrum zum Ausbildungsplatz
Das Jobcenter unterstützt bei hohen Heizkosten-Nachzahlungen
Die Kosten für Energie steigen und bringen auch Bürgerinnen und Bürger in finanzielle Nöte, die bislang keine Unterstützung vom Jobcenter benötigten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I mit geringem Einkommen können unter Umständen Anspruch auf einmalige Unterstützung des Jobcenters bei ihrer Heizkosten-Nachzahlung erhalten.

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine werden auch in Oberhausen immer sicht- und spürbarer. Die Heiz- und Energiepreise steigen ebenso wie die Preise für Lebensmittel. Hinzu kommt die Sorge vor steigenden Kosten in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens.
Das bringt vor allem Bürgerinnen und Bürger aus Oberhausen in finanzielle Schwierigkeiten, die nur ein geringes Einkommen haben, aber bislang knapp über den bisherigen Einkommensgrenzen für Leistungen nach dem SGB II liegen. Wenn diese Gruppe nun hohe Heizkosten-Abrechnungen erhält und diese nicht zahlen kann, unterstützt unter Umständen das Jobcenter Oberhausen.
Herr Uwe Weinand, Geschäftsführer des Jobcenters Oberhausen, fordert daher alle Bürger mit Einkommen auf, in einem solchen Fall einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beim Jobcenter zu stellen. „Wir haben dazu einen Kurzantrag entwickelt, der einfach und bürgerfreundlich ist“, betont Herr Weinand. Dieser kann dann gestellt werden, wenn es um einmalig fällige Nachzahlungen für Heiz- und Nebenkosten oder die einmalige Beschaffung von Heizmaterial geht.
Den Kurzantrag des Jobcenters Oberhausen finden Sie hier