Leistungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Wer vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet ist, in der Stadt Oberhausen wohnt und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Jobcenter Oberhausen den Bezug von Leistungen nach dem SGB II beantragen.

Was Sie dafür tun müssen:

1.    Registrierung

Ukrainische Geflüchtete, die in Oberhausen angekommen sind, können sich per E-Mail unter ukraine.hilfe@oberhausen.de oder unter Telefon 0208 825-4139 an die Sozialverwaltung der Stadt Oberhausen wenden. Voraussetzungen für eine Aufnahme in Oberhausen sind u. a. enge Verwandte oder ein unterschriebener Arbeits- bzw. Mietvertrag im Stadtgebiet. Die Erstaufnahme findet im Sozialrathaus (Bereich 3-2/Soziales) statt, Essener Straße 53. Die genauen Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie hier.

2.    Aufenthaltserlaubnis

Ihre Daten werden anschließend an die Ausländerbehörde im Technischen Rathaus, Bahnhofstr. 66, 46145 Oberhausen, übermittelt. Anschließend erhalten Sie postalisch einen Termin zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Dort werden Ihre biometrischen Daten erfasst und Fingerabdrücke abgenommen. Danach erhalten Sie vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung, bis Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ausgehändigt wird.

3.    Ihr Besuch beim Jobcenter Oberhausen

Erst wenn Ihnen eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde ausgestellt wurde, können Sie beim Jobcenter Oberhausen den Bezug von Leistungen nach dem SGB II beantragen. Die Betreuung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, wird im Integration Point, Essener Str. 3, stattfinden. Dieser hat montags, dienstags und donnerstags jeweils von 7.30 bis 15.30 Uhr sowie mittwochs und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.

Hier geht es zum Integration Point

Bitte bringen Sie unbedingt zu Ihrem Besuch im Jobcenter mit:

  • Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 oder Fiktionsbescheinigung aller Familienmitglieder
  • Pässe von allen antragstellenden Personen oder Geburtsurkunden von den Kindern

Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist es außerdem hilfreich, wenn Sie folgende Unterlagen dabeihaben:

  • Nachweis eines Bankkontos in Deutschland: Dafür müssen Sie ein Konto eröffnen und zum Termin im Jobcenter den Nachweis über die Kontonummer (IBAN) mitbringen. (Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter kein Bargeld auszahlen kann. Wenn Sie kein Konto haben, erhalten Sie von uns einen Barcode, mit dem Sie im Einzelhandel Geld erhalten.)
  • Nachweis einer Krankenversicherung: Dafür nehmen Sie bitte mit einer Krankenkasse Ihrer Wahl Kontakt auf. Bringen Sie bitte eine Mitgliedsbescheinigung, die Sie dort erhalten, zu Ihrem Termin bei uns mit.
  • Mietvertrag (falls Sie bereits in einer Mietwohnung wohnen)
  • Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung, falls Sie bereits arbeiten oder Gehalt erhalten und darauf zugreifen können.

Weitere Informationen

Informationen zu weiteren Leistungen des Jobcenters finden Sie in dem gemeinsamen Brief der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales an die ukrainische Community.

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