#ZUKUNFTJETZT

Kauffrau, -mann im Einzelhandel

Einzelumschulung im Betrieb eröffnet Perspektiven

Eine Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erlangen ist die Einzelumschulung in einem ausbildungsberechtigten Betrieb. Diese Form der Ausbildung hat für Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen viele Vorteile. So ist die Ausbildungszeit im Verhältnis zur regulären Ausbildung grundsätzlich um ein Drittel verkürzt, sodass der Berufsabschluss schneller erreicht wird. Durch die enge Anbindung an den Betrieb ist der praktische Anteil höher als bei Umschulungen bei zertifizierten Trägern – ein Vorteil der sich bei der Prüfung positiv niederschlagen kann. Auch finanziell stehen sich die Einzelumschülerinnen und – Schüler besser, da neben den Kosten für die erforderlichen Prüfungen, die Fahrtkosten zu Seminaren und der Berufsschule, sowie Zuschüsse zu etwaig anfallenden Kinderbetreuungskosten auch eine Umschulungsvergütung gewährt werden kann.

Eine solche betriebliche Einzelumschulungsmöglichkeit besteht jetzt!

Dem Jobcenter Oberhausen liegt ein Angebot für eine 24-monatige betriebliche Einzelumschulung zum Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel vor.  Zusätzlich zu diesem Abschluss vor der IHK kann die Zusatzqualifikation Frischespezialistin/Frischespezialist (ebenfalls IHK geprüft) erworben werden.

Neben einer Vergütung von 2000,00 €/Monat bietet die Firma zusätzlich eine intensive Betreuung während der Umschulung und bei der Vorbereitung auf die Prüfungen.

Für nähere Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen können sich Interessierte direkt mit dem Jobcenter Oberhausen für einen Beratungstermin in Verbindung setzen.  

Übrigens die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit erfolgreichem Abschluss der betrieblichen Einzelumschulungen in den allermeisten Fällen eine Anschlussbeschäftigung im neu erlernten Beruf direkt im Ausbildungsbetrieb erfolgt, verbunden mit einer größeren finanziellen Unabhängigkeit!

Hier gehts zum Flyer

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