Geldleistungen

Bürgergeld

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung vom Jobcenter für Arbeitssuchende. Es hat zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Mit dem Bürgergeld sollen die Bezieherinnen und Bezieher genug für ihren Lebensunterhalt haben, um Essen, Kleidung, Hygieneartikel, die Stromkosten und so weiter für sich und ihre Familie bezahlen zu können.

Alleinstehende Erwachsene können 563 Euro pro Monat erhalten, Partner 506 Euro pro Person und Kinder 357 Euro bis 471 Euro, je nach ihrem Alter (Stand 2026). Für Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergeldes übernimmt das Jobcenter auch Miet- und Heizkosten.

In der Zeit, in der Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie durch den zuständigen Träger kranken- und pflegeversichert.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen rund um die Anspruchsvoraussetzungen, die Beantragung und die verschiedenen Leistungen im Rahmen des Bürgergelds.

Informationen in Ihrer Muttersprache

Sie sind nach Deutschland eingewandert und haben hier eine neue Heimat gefunden? Dann informieren Sie sich auch auf der Info-Plattform „Handbook Germany: Together“. Das Online-Angebot bietet unter anderem ausführliche mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld.