Datenschutz

Diese Datenschutzerklärung informiert über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die verantwortlichen Anbieter Jobcenter Oberhausen, vertreten durch den Geschäftsführer, Marktstraße 31, 46045 Oberhausen, auf dieser Website (Portal, im folgenden „Angebot").

Den Datenschutzbeauftragten des Jobcenter, Herr Biermann, erreichen Sie unter der Postanschrift: Jobcenter Oberhausen, Datenschutz, Marktstraße 31, 46045 Oberhausen oder unter folgender E-Mail-Adresse: Jobcenter-Oberhausen.Datenschutz@jobcenter-ge.de.

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Die Logfiles enthalten keine IP-Adressen oder sonstige Daten, die eine Zuordnung zu einem Nutzer ermöglichen.  Die Speicherung erfolgt vorübergehend, das heißt, maximal 3 Tage, es sei denn, aus Sicherheitsgründen ist eine längere Speicherung erforderlich.

Diese Informationen werden für Sicherungszwecke verarbeitet. Das Jobcenter verfolgt damit berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 lit. f der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da nur so die Verfügbarkeit und die Integrität des Portals sichergestellt werden kann. Andere Kategorien von Datenempfängern als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Portal betreuen, gibt es nicht.

Bei Nutzung der Webseite können so genannte Session-Cookies zum Einsatz kommen. Cookies sind kleine Textdateien, die im lokalen Zwischenspeicher des Browsers gespeichert werden. Diese Cookies dienen der Unterstützung der Portalnutzung im Verlauf der jeweiligen „Sitzung" und werden nach Abschluss der Nutzung gelöscht. Darüber hinaus werden Cookies für eine statistische Besucherauswertung der Website und die anwenderfreundliche Gestaltung der Plattform verwendet. Diese Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Browsers bei späteren Besuchen der Webseite. Die Lebensdauer dieser Cookies ist auf 30  Tage beschränkt. Die Cookies speichern keine personenbezogenen Daten, auch keine IP-Adresse.

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Datenerhebung

Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO)

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Jobcenter Oberhausen mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Jobcenter Oberhausen, vertreten durch den Geschäftsführer, Marktstraße 31, 46045 Oberhausen.

2. Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte des Jobcenter, Herr Biermann, erreichen Sie unter der Postanschrift: Jobcenter Oberhausen, Datenschutz, Marktstraße 31, 46045 Oberhausen oder unter folgender E-Mail-Adresse: Jobcenter-Oberhausen.Datenschutz@jobcenter-ge.de.

3. Verarbeitungszwecke

3.1 Online-Angebot des Jobcenter Oberhausen

Das Jobcenter Oberhausen verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf www.jobcenter-oberhausen.de adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus werden personenbeziehbare Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können.

3.2 Gesetzliche Aufgabenerledigung

Das Jobcenter Oberhausen verarbeitet Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Beratungs- und Vermittlungszwecke und die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei  Überwachung der Beitragszahlung, der Durchführung von Erstattungsansprüchen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen sowie für die Gewährung von vergleichbaren Leistungen. Beschäftigtendaten, die der Arbeitgeber an das Jobcenter Oberhausen melden muss, sowie alle für die Aufgabenerledigung des Jobcenter Oberhausen erhobenen Daten werden u.a. zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet.

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung:

Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Oberhasuen stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die in Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.

6. Speicherdauer

Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB III besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das Jobcenter nicht erfolgt (z.B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die 5 Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.

Für Daten, die der Finanzverwaltung zu melden sind, gilt eine Speicherdauer von 7 Jahren.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Ist eine Forderung (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Wurden der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service der Agentur für Arbeit beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.

7. Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Datenkategorien werden verarbeitet:

a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten

Das sind beispielsweise:

Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung

b) Daten zur Leistungsgewährung

Das sind beispielsweise:

Einkommensnachweise, Vermögensnachweise (nur SGB II), Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung (nur SGB II), Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit:

Das sind beispielsweise:

Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber

d) Gesundheitsdaten

Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA.

e) Meldedaten der Arbeitgeber zur Überprüfung von Beitragszahlungen an die Arbeitslosenversicherung

f) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

g) Daten im Erlaubnisverfahren nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das sind beispielsweise Angaben aus dem Antrag, Feststellungen aus einer Betriebsprüfung, Angaben von anderen Stellen oder Behörden

8. Betroffenenrechte

a) Auskunft

Jedermann hat das Recht, eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

b) Berichtigung/Vervollständigung

Sofern nachgewiesen wird, dass die  verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

c) Löschung

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

9. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

10. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) bei der Agentur für Arbeit Oberhausen oder beim Jobcenter Oberhausen beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.

12. Datenquellen (öffentlich zugänglich)

Die Agentur für Arbeit Oberhausen und das Jobcenter Oberhausen können unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

13. automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen:

Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.

Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs- / Beratungsfachkraft.

14. Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecken zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

Datenschutz bei Arbeitsmarktdienstleistungen

Durch die Einführung der DSGVO ergeben sich für die Bildungs- und Maßnahmeträger im Hinblick auf eine Datenübermittlung im Rechts- und Vertragsverhältnis mit der BA keine Änderungen. Es liegt weiterhin keine Auftragsverarbeitung vor.

Für eine Datenübermittlung ist wie bisher eine fachgesetzliche Rechtsgrundlage oder die Einwilligung der Betroffenen erforderlich, soweit die Voraussetzungen des Erwägungsgrundes 43 zu Art. 7 DSGVO vorliegen. Die fachgesetzlichen Rechtsgrundlagen bleiben nach derzeitigem Kenntnisstand unverändert. Zusätzlicher Vereinbarungen bedarf es nicht.

Gem. Art. 5 Abs.2 der DSGVO ist jeder Verantwortliche, d.h. auch der Bildungs- und Maßnahmeträger, für die Einhaltung der Regelungen selbst verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können. Insbesondere hat der Verantwortliche Datenschutzverletzungen in eigener Zuständigkeit an die Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO). Die BA als Auftraggeber ist hierüber zu informieren.

 

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