Das Jobcenter Oberhausen bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern neue Fördermöglichkeiten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zur Schaffung von Teilhabe- und Beschäftigungschancen sowie Eingliederungsmöglichkeiten auf den Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen aus Oberhausen.
Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i SGB II
Ermöglichen Sie langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung.
Informieren Sie sich dazu gerne auf unserer Webseite zum Sozialen Arbeitsmarkt! Dort finden Sie Wissenswertes zur Fördermöglichkeit und die direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner!