Arbeitnehmer/in

Integration Point

Herzlich Willkommen in Oberhausen!

Für Menschen aus der Ukraine, die in Oberhausen eine Zuflucht gefunden und einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, ist der Integration Point an der Essener Straße die zentrale Anlaufstelle. Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern sowie Asylbewerbinnen und Asylbewerber, die nicht aus der Ukraine kommen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und die einen Aufenthaltstitel bekommen haben, werden - je nach Zuständigkeit - entweder am Standort Mülheimer Straße oder am Standort Marktstraße betreut.

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer können im Integration Point zum einen Leistungen nach SGB II beantragen (Bürgergeld), zum anderen helfen wir ihnen bei Fragen rund um Arbeit und Ausbildung und unterstützen sie dabei, einen Job zu finden.

Sie sind aus der Ukraine geflüchtet und beziehen Leistungen nach dem SGB II? So unterstützen wir Sie bei Ihrer beruflichen Integration:

  • Unsere Mitarbeitenden im Integration Point sind geschult und spezialisiert auf Migrations- und Integrationsthemen. Wir stellen Ihre Kenntnisse aus Schule, Ausbildung und Beruf fest.
  • Unsere Mitarbeitenden beraten Sie zum Anerkennungsverfahren Ihrer Bildungs- und Berufsabschlüsse, die Sie in Ihrem Heimatland erworben haben.
  • Wir vermitteln Sprachkurse und weitere Maßnahmen, damit Sie schnell eine passende Arbeit oder Ausbildung finden. Dabei unterstützen wir Sie bei Bedarf auch bei der Suche nach einer Kinderbetreuung.
  • Unsere Mitarbeitenden zeigen Ihnen aktuelle Stellenangebote und unterstützen Sie dabei, eine Arbeitsstelle zu finden.
  • Wir bieten Qualifizierungen, Weiterbildungen und Schulungen an.
  • Wir unterstützen Sie bei der Übersetzung Ihrer Zeugnisse.

Für eine Beratung im Integration Point vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin, am besten über unsere Online-Terminierung, um unnötige Wartezeit zu vermeiden.

Wo finden Sie den Integration Point in Oberhausen?

TZU Oberhausen
Essener Str. 3
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 62134 -567

Öffnungszeiten:

Mo., Di. und Do.: 07:30 - 15:30 Uhr

Mi. und Fr.: 07:30 - 12:30 Uhr

Beratungsgespräche bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner finden ausschließlich terminiert statt.