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Neue Grundsicherung
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt seit dem 1. Juli 2026 und löst das Bürgergeld ab. Durch sie werden Menschen effektiv und dauerhaft in Arbeit gebracht. Wer sich in einer schwierigen Lebenslage befindet und Hilfe braucht, kann sich auf die Unterstützung verlassen. Wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.
Mit dem Gesetz soll das Gleichgewicht zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalanciert und die Grundsicherung für Arbeitsuchende gerechter und zukunftsfest gemacht werden. Die Änderungen zielen darauf ab, Vermittlung, Mitwirkung und individuelle Unterstützung zu stärken.
Was ändert sich für mich mit der neuen Grundsicherung?
Arbeit hat Vorrang
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Menschen dabei, möglichst schnell wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dauerhaft unabhängig von Leistungen zu werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit dem Jobcenter an Ihrer beruflichen Integration arbeiten. Gleichzeitig regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche Folgen es hat, wenn Sie nicht mitwirken.
Wir unterstützen Sei durch:
- Persönliche Beratung
- Vermittlung passender Angebote
- Qualifierzung
Wir erarbeiten gemeinsam:
- Kooperationsplan
Der Kooperationsplan ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Er dient als „roter Faden“ und enthält ein persönliches Angebot zur Beratung, Unterstützung oder Vermittlung.
Ihr Ziel:
Wirtschaftliche Eigenständigkeit
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsplatz
- Eigenes Einkommen
Termine und Meldeversäumnis
Halten Sie Ihre Termine ein und informieren Sie uns frühzeitig, wenn etwas dazwischenkommt. So können wir gemeinsam Lösungen finden und Sie bestmöglich unterstützen.
Ersten Termin verpasst:
keine Leistungsminderung
Zweiten Termin verpasst:
30 % Mindeurng des Regelbedarfs für einen Monat
Dritten Termin verpasst:
Wegfall des Regelbedarfs. Unterkunftskosten werden noch einen Monat gezahlt.
Wichtig
Vor einer Entscheidung wird geprüft, ob ein wichtiger Grund für das Terminversäumnis vorlag.
Beispiele für wichtige Gründe sind Krankheit oder ein Notfall.
Besondere Schutzregelungen:
- In Härtefällen werden Minderungen sowie die Rechtsfolge der Nichterreichbarkeit nicht umgesetzt.
- Kinder in Bedarfsgemeinschaften sind besonders geschützt.
Pflichtverletzungen
Wenn Sie zuverlässig mit dem Jobcenter zusammenarbeiten, werden Sie wie gewohnt unterstützt und begleitet.
Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach oder lehnen etwas Zumutbares ohne wichtigen Grund ab, kann der Regelbedarf gekürzt werden.
30 % Minderung des Regelbedarfs für 3 Monate
Besonderer Schutz für Familien:
Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gelten besondere Schutzregeln.
Familie und Beruf
Jede familiäre Situation wird individuell betrachtet.
Die Betreuung des Kindes und persönliche Umstände werden weiterhin berücksichtigt.
Neu Ab 14 Monate
Unterstützung zur Arbeitsaufnahme, Ausbildung oder Qualifizierung ist bereits ab dem 14. Lebensmonat des Kindes möglich.
Voraussetzung:
Die Kinderbetreuung ist sichergestellt.
Vermögen und Ersparnisse
Ob Vermögen bei der Berechnung des Regelbedarfs berücksichtigt wird, hängt immer von den persönlichen Umständen des Einzelfalls ab.
Bisher - Karenzzeit für Vermögen
Vermögen wurde besonders geschützt.
Grenze innerhalb der Karenzzeit für Bedarfsgemeinschaften:
- erste Person: 40.000 Euro
- jede weitere Person: 15.000 Euro
Nach Karenzzeit:
- pro Person: 15.000 Euro
Neu - Karenzzeit für Vermögen entfällt
Freibeträge für Vermögen richten sich nach dem Alter:
- bis Ende 30: 5.000 Euro
- ab 31: 10.000 Euro
- ab 41: 12.500 Euro
- ab 51: 20.000 Euro
Ausnahmen:
- Angemessener Hausrat
- Angemessenes Kfz
- Altersvorsorge
- selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe
Wohnen und Miete
Unangemessen hohe Wohnkosten werden nicht mehr unbegrenzt übernommen, um Mietwucher entgegenzuwirken. Familien und besondere Härtefälle werden weiterhin besonders berücksichtigt.
Angemessene Miete
Die Unterkunftskosten werden übernommen.
Neue Obergrenze
Ihre Miete wird für ein Jahr (Karenzzeit) durch das Jobcenter übernommen. Danach kann das Jobcenter Sie auffordern, die Kosten zu senken.
Obergrenze der Miete = 1,5 x Angemessenheitsgrenze
Deutlich höhere Miete:
Das Jobcenter kann Sie auffordern, die Kosten zu senken.
Neu Ab 14 Monate
Unterstützung zur Arbeitsaufnahme, Ausbildung oder Qualifizierung ist bereits ab dem 14. Lebensmonat des Kindes möglich.
Voraussetzung:
Die Kinderbetreuung ist sichergestellt.