SERVICE
Neue Grundsicherung
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es eine neue Grundsicherung für Menschen, die Arbeit suchen. Sie ersetzt das Bürgergeld.
Das Ziel ist, Menschen dabei zu helfen, dauerhaft eine Arbeit zu finden. Wer sich in einer schwierigen Lebenssituation befindet und Unterstützung braucht, bekommt Hilfe. Wer arbeiten kann, soll aktiv daran mitarbeiten, wieder selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Mit dem neuen Gesetz soll ein guter Ausgleich zwischen Unterstützung und eigener Verantwortung geschaffen werden. Die Änderungen sollen dabei helfen, Menschen besser in Arbeit zu vermitteln, ihre Mitarbeit zu fördern und sie individuell zu unterstützen.
Was ändert sich für mich mit der neuen Grundsicherung?
Arbeit hat Vorrang
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie dabei, möglichst schnell wieder eine Arbeit zu finden und eigenes Geld zu verdienen. Ziel ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst sichern können.
Damit das gelingt, ist Ihre Mitarbeit wichtig. Nehmen Sie die vereinbarten Termine beim Jobcenter wahr und arbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson an Ihrem Weg zurück ins Berufsleben.
Wir unterstützen Sie durch:
- Persönliche Beratung
- Vermittlung passender Angebote
- Qualifizierung
Wir erarbeiten gemeinsam:
- Kooperationsplan
Der Kooperationsplan ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Er dient als „roter Faden“ und enthält ein persönliches Angebot zur Beratung, Unterstützung oder Vermittlung.
Ihr Ziel:
Wirtschaftliche Eigenständigkeit
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsplatz
- Eigenes Einkommen
Termine und Meldeversäumnis
Nehmen Sie Ihre Termine wahr. Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, informieren Sie uns möglichst frühzeitig. So können wir gemeinsam eine Lösung finden und Sie weiterhin gut unterstützen.
Ersten Termin verpasst:
keine Leistungsminderung
Zweiten Termin verpasst:
30 % Minderung des Regelbedarfs für einen Monat
Dritten Termin verpasst:
Wegfall des Regelbedarfs. Unterkunftskosten werden noch einen Monat gezahlt.
Wichtig
Vor einer Entscheidung wird geprüft, ob ein wichtiger Grund für das Terminversäumnis vorlag.
Beispiele für wichtige Gründe sind Krankheit oder ein Notfall.
Besondere Schutzregelungen:
- In Härtefällen werden Minderungen sowie die Rechtsfolge der Nichterreichbarkeit nicht umgesetzt.
- Kinder in Bedarfsgemeinschaften sind besonders geschützt.
Pflichtverletzungen
Wenn Sie gut mit dem Jobcenter zusammenarbeiten und Ihre Pflichten erfüllen, unterstützen wir Sie weiterhin auf Ihrem Weg in Arbeit.
Wenn Sie ohne wichtigen Grund nicht mitarbeiten oder ein zumutbares Angebot ablehnen, können Ihre Leistungen gekürzt werden.
30 % Minderung des Regelbedarfs für 3 Monate
Besonderer Schutz für Familien:
Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gelten besondere Schutzregeln.
Familie und Beruf
Jede Familie ist anders. Deshalb schauen wir uns Ihre persönliche und familiäre Situation genau an.
Auch die Betreuung Ihrer Kinder und Ihre persönlichen Lebensumstände werden dabei berücksichtigt.
Neu Erziehende
Unterstützung zur Arbeitsaufnahme, Ausbildung oder Qualifizierung ist bereits ab dem 14. Lebensmonat des Kindes möglich.
Voraussetzung:
Die Kinderbetreuung ist sichergestellt.
Vermögen und Ersparnisse
Ob Ihr Vermögen bei der Berechnung des Regelbedarfs berücksichtigt wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Jeder Fall wird einzeln geprüft.
Bisher - Karenzzeit für Vermögen
Vermögen wurde besonders geschützt.
Grenze innerhalb der Karenzzeit für Bedarfsgemeinschaften:
- erste Person: 40.000 Euro
- jede weitere Person: 15.000 Euro
Nach Karenzzeit:
- pro Person: 15.000 Euro
Neu - Karenzzeit für Vermögen entfällt
Freibeträge für Vermögen richten sich nach dem Alter:
- bis Ende 30: 5.000 Euro
- ab 31: 10.000 Euro
- ab 41: 12.500 Euro
- ab 51: 20.000 Euro
Ausnahmen:
- Angemessener Hausrat
- Angemessenes KFZ
- Altersvorsorge
- Selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe
Wohnen und Miete
Zu hohe Wohnkosten werden nicht mehr unbegrenzt übernommen. Damit soll verhindert werden, dass überhöhte Mieten bezahlt werden.
Die Situation von Familien und Menschen in besonderen Lebenslagen wird dabei weiterhin berücksichtigt.
Angemessene Miete
Die Unterkunftskosten werden übernommen.
Neue Obergrenze
Ihre Miete wird für ein Jahr (Karenzzeit) durch das Jobcenter übernommen. Danach kann das Jobcenter Sie auffordern, die Kosten zu senken.
Obergrenze der Miete = 1,5 x Angemessenheitsgrenze
Deutlich höhere Miete:
Das Jobcenter kann Sie auffordern, die Kosten zu senken.
Wie hoch die angemessene Miete ist, richtet sich nach den aktuellen Richtwerten der Stadt Oberhausen. Wenn Sie einen Antrag stellen, prüfen wir, ob Ihre Miete in diesen Rahmen passt.
Eine aktuelle Übersicht zu den Mietgrenzen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Der "Kooperationsplan" - Ihr Plan in Richtung Job
Der „Kooperationsplan“ ist der rote Faden in Ihrer Zusammenarbeit mit uns.
Darin stehen:
- Ihre nächsten Schritte,
- wie das Jobcenter Sie konkret unterstützt und
- Ihre Ziele auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung.
Wichtig:
Den Plan passen wir regelmäßig gemeinsam mit Ihnen an.
Das erste Gespräch
Das erste Gespräch findet künftig immer persönlich bei uns im Jobcenter statt.
Warum?
Damit wir uns kennenlernen können und klar wird:
- Wo stehen Sie gerade?
- Was sind Ihre nächsten Schritte?
- Wie kann das Jobcenter Sie unterstützen?
Gemeinsam erstellen wir für Sie einen „Kooperationsplan“.
Das ist Ihr Fahrplan für Ihren Weg zurück in Arbeit.
Schnell in Arbeit?
Wenn Sie zu uns kommen, schauen wir zuerst:
Können Sie direkt vermittelt werden?
Falls JA:
Geht's so schnell wie möglich in Arbeit oder Ausbildung.
Falls NEIN:
Dann schauen wir gemeinsam, was Sie weiterbringt.
Unser Ziel ist, dass Sie nachhaltig in Arbeit kommen – keine kurzfristige Übergangslösung.
Ihre Mitwirkung zählt!
Wenn Sie Leistungen bekommen, müssen Sie aktiv mitwirken.
Das heißt zum Beispiel:
- Termine wahrnehmen
- Bewerbungen schreiben
- Unterlagen abgeben
Nur so können wir Sie unterstützen.
Das bedeutet aber auch:
Wirken Sie nicht mit, kann die Unterstützung eingestellt werden.