Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss weiter eingereicht werden

Ab Januar 2023 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Beschäftigte müssen daher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen und sich lediglich krankmelden.

Dies gilt jedoch nicht für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Oberhausen. Wir bitten Sie daher, im Krankheitsfall auch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Wenn Sie eine Maßnahme besuchen, reichen Sie die Bescheinigung auch beim jeweiligen Maßnahmeträger ein.

Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Jobcenter gesetzlich berechtigt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Nutzen Sie einfach unsere Smartphone-App oder Jocenter.Digital, um uns Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf elektronischem Weg einzureichen.

Hier gehts zur Smartphone-App des Jobcenters Oberhausen.

Hier gehts zum eService "Jobcenter.Digital" der Bundesagentur für Arbeit.

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