Auskünfte zu Zahlungen am 6. Oktober nur eingeschränkt möglich

Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die am 6. Oktober eine leistungsrechtliche Auskunft einholen möchten, müssen an diesem Tag mit Einschränkungen rechnen. Aufgrund einer Umstellung im Finanz- und Logistik-Systems der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind Auskünfte unter anderem auch im Bereich der Grundsicherung an diesem Tag nur bedingt möglich. Dies betrifft beispielsweise Auskünfte zum aktuellen Stand einer Auszahlung und Auskünfte zu Überweisungen von Forderungen bzw. Rechnungen.

Nicht betroffen sind die regelmäßigen Zahlungen selbst (z.B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld usw.). Diese werden weiterhin fristgerecht ausgezahlt. Auch die Bargeldversorgung in dringenden Fällen ist sichergestellt.

Aufgrund der Umstellung und des Quartalswechsels kann es bei Nachfragen zu längeren Wartezeiten kommen. Die BA empfiehlt daher, Vorsprachen und Anrufe an diesem Tag möglichst auf dringende Angelegenheiten zu beschränken. Kundinnen und Kunden des Jobcenters können ihr Anliegen alternativ über die Jobcenter-App oder Jobcenter.Digital übermitteln.

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