Auszahlung von Bürgergeld bald nur noch mit Bankkonto möglich

Ab dem 1. Januar 2026 ist es nicht mehr möglich, das Bürgergeld per Verrechnungsscheck auszuzahlen: Das sogenannte "ZzV-Verfahren" (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) wird eingestellt. Grund dafür ist eine technische Umstellung der Postbankfilialen auf das einheitliche IT-System der Deutschen Bank.
Die Umstellung in den einzelnen Postfilialen beginnt ab Juli. Die Einlösung der Schecks in den umgestellten Filialen wird dann nicht mehr möglich sein. Im Online-Finder der Postbank können Sie sich darüber informieren, ob Ihre Filiale bereits von der Umstellung betroffen ist und ob Sie auf eine andere Filiale ausweichen können. In Ihrer Filiale ist die Einlösung eines Schecks möglich, wenn im Feld "Services" der Punkt "Zahlungsanweisung zur Verrechung (ZzV) verfügbar" aufgelistet ist.
Spätestens ab dem 1. Januar 2026 sind Auszahlungen per Verrechnungsschecks bei keiner Postbank mehr möglich: Dann erhalten Sie die Leistungen des Jobcenters Oberhausen ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto. Damit wir Ihnen die Geldleistungen weiterhin schnell und problemlos zur Verfügung stellen können, müssen Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen, auf die wir Überweisungen vornehmen können.
Sollten Sie noch kein Bankkonto haben, können Sie ein Konto bei einer Bank beantragen. Es besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Eröffnung eines sogenannten Basiskontos, mit dem Sie zum Beispiel Überweisungen und Kartenzahlungen tätigen sowie Geld am Bankautomaten auszahlen und abheben können.