Einstellung Scheckverfahren: Bezahlkarte kommt
Kundinnen und Kunden des Jobcenters ohne Bankkonto haben bislang ihre Geldleistungen mittels Scheckeinlösung erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 ersetzen Bezahlkarten das bisherige Auszahlungsverfahren. Für Kundinnen und Kunden, die ihre Leistungen aufs Konto erhalten, ändert sich nichts.
Bislang konnten Kundinnen und Kunden des Jobcenters die Auszahlung des Bürgergelds mit einem Verrechnungsscheck in den Filialen der Postbank einlösen. Dieses Verfahren wird zum Ende des Jahres eingestellt und ab dem 1. Januar 2026 durch neue Bezahlkarten abgelöst. Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr.
Die Bezahlkarte funktioniert überall, wo Visakarten akzeptiert werden. Die Karte kann in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten genutzt werden. Wie mit einer regulären Bankkarte können Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden.
Bitte beachten Sie: Vorrangig sollte ein Basiskonto bei der Bank eingerichtet werden. Sofern die Einrichtung eines Basiskonto nicht möglich ist, benötigen wir darüber zur Ausstellung der Debitkarte eine Bescheinigung des Geldinstitutes. Anschließend händigen wir die Bezahlkarten einmalig an betroffene Kundinnen und Kunden aus. Danach werden die Karten monatlich mit der individuell zustehenden Sozialleistung aufgeladen.