Fragen und Antworten zu den gestiegenen Energiekosten
Die stark gestiegenen Energiepreise werden für viele Menschen zum Problem - gerade auch für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die ohnehin schon am Existenzminimum leben. Wie viel Geld dürfen sie vom Jobcenter erwarten? Antworten gibt es hier:
Zahlt das Jobcenter die gestiegenen Kosten für die Heizung?
Das Jobcenter übernimmt Heizkosten regelmäßig in der tatsächlichen Höhe. Voraussetzung ist, dass die Höhe der Kosten angemessen ist. Grundsätzlich gibt es – wie bei der Kaltmiete – auch für die Heizkosten je nach Heizart Grenzen, bis zu welcher Rechnungshöhe der Verbrauch als angemessen gilt und vom Jobcenter übernommen wird. Die in Oberhausen geltenden Angemessenheitsgrenzen orientieren sich an dem bundesweiten Heizspiegel. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Angesichts der gestiegenen Heizkosten prüft das Jobcenter insbesondere bei der Angemessenheit der Kosten bei Gas- und Stromheizungen derzeit großzügig und erkennt gegebenenfalls auch eine Angemessenheit über die in der Tabelle hinterlegten Sätze hinaus an.
Zahlt das Jobcenter die gestiegenen Kosten für den Haushaltsstrom?
Die Kosten für den Haushaltsstrom sind Teil des Regelbedarfs, der vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich angepasst wird. Gestiegene Stromkosten müssen die Jobcenter-Kundinnen und -Kunden daher aus der monatlichen Regelleistung bestreiten, sie können nicht als zusätzlicher Bedarf übernommen werden. Auch haben die Jobcenter keinen Spielraum, den Regelbedarf anzupassen.
Welche Entscheidungen hat der Gesetzgeber getroffen, um die Bürger zu entlasten?
Zur Entlastung von einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Gesetzgeber eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro vorgesehen, die im September ausgezahlt werden soll. Bei den Leistungsempfängern, die kein steuerpflichtiges Einkommen haben, erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EUR, die ab Ende Juli 2022 an die Leistungsberechtigten ausgezahlt wird. Ob der Gesetzgeber noch weitere Zuschüsse genehmigt, bleibt abzuwarten.