Fragen und Antworten zur Umgestaltung der Grundsicherung
Zum 1. Juli 2026 wird aus dem bisherigen Bürgergeld das Grundsicherungsgeld. Was ist neu? Was ändert sich? Und was müssen Sie als Kundin bzw. Kunde des Jobcenters jetzt beachten? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum wird das SGB II überhaupt geändert?
Ziel der Gesetzesänderung ist, dass Menschen besser unterstützt werden, um wieder Arbeit zu finden. Gleichzeitig müssen sie sich auch selbst mehr anstrengen. Ganz wichtig dabei: Wir stehen Ihnen dabei nach wie vor zur Seite! Das Jobcenter Oberhausen unterstützt und begleitet Sie weiterhin dabei, Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen und eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Gemeinsam möchten wir für Sie Perspektiven schaffen - daran ändert sich nichts!
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Aus „Bürgergeld“ wird „Grundsicherungsgeld“ - der Begriff Bürgergeld verschwindet aus dem Gesetz. Die Reform legt den Fokus wieder stärker auf das Prinzip „Fördern und Fordern“. Wer arbeiten kann, muss aktiv an der Arbeitssuche mitwirken. Die schnelle Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung steht an erster Stelle („Vermittlungsvorrang“). Wer sich nicht an Regeln hält, wird schneller und härter bestraft.
Was bedeutet der „Vermittlungsvorrang“ konkret, gibt es nun keine Qualifizierungen mehr für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden?
Die Mitarbeitenden des Jobcenters schauen sich jeden Einzelfall individuell an. Unser Ziel ist es, unsere Kundinnen und Kunden nachhaltig in Arbeit zu bringen, es geht nicht um kurzfristige Übergangslösungen! Daher prüfen wir zuerst, ob Sie direkt vermittelt werden können. Falls ja, geht es so schnell wie möglich in Arbeit oder Ausbildung. Falls das aber nicht möglich ist, schauen wir gemeinsam, welche Schritte Sie näher in Richtung Arbeitsaufnahme bringen können. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Perspektive, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Was ändert sich bei den Sanktionen?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, müssen Sie aktiv daran mitwirken, in Zukunft Ihren Lebensunterhalt wieder selbst sicherzustellen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie die erforderlichen Unterlagen bei uns einreichen, Termine wahrnehmen, Bewerbungen schreiben oder eine zumutbare Arbeit annehmen. Nur so können die Jobcenter-Mitarbeitenden Sie bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung unterstützen.
Das Gesetz sieht künftig mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die sich nicht an diese Regeln halten, die beispielsweise wiederholt und ohne wichtigen Grund nicht zu den vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit verweigern. Die Leistungen können direkt um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Bei dauerhaftem Fernbleiben droht die komplette Einstellung aller Zahlungen.
Wichtig dabei: Persönliche Umstände – gesundheitliche, familiäre oder andere schwerwiegende Gründe – werden immer berücksichtigt.
Welche Änderungen gibt es beim Vermögen und den Ersparnissen?
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen, wird von Beginn an geprüft, wie viel Geld Sie angespart haben. So stellen wir fest, ob Sie einen bestimmten Betrag Ihres Vermögens zuerst für Ihren Lebensunterhalt nutzen müssen. Die bisherige einjährige "Schonfrist" (Karenzzeit) für Vermögen fällt weg. Es gibt aber nach wie vor Freibeträge, die sich unter anderem nach dem Alter richten, d.h. ältere Personen haben höhere Freibeträge.
Was ist mit den Kosten für die Unterkunft?
Bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt es neue Regelungen. In den ersten zwölf Monaten (der sogenannten Karenzzeit), wenn Sie neu beim Jobcenter sind, übernimmt das Jobcenter die Mietkosten nur noch bis zum 1,5-fachen der örtlich angemessenen Miete.
Was ändert sich für Erziehende?
Wenn Ihr jüngstes Kind 15 Monate alt ist, werden Sie künftig noch stärker bei der Suche nach Arbeit unterstützt. Damit kann die Planung für Ihren beruflichen Wiedereinstieg früher beginnen – vorausgesetzt, die Kinderbetreuung ist gesichert.
Muss ich als Jobcenter-Kundin bzw. -Kunde aufgrund der Gesetzesänderungen irgendetwas unternehmen?
Aktuell müssen Sie nichts tun. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kontaktdaten bei uns aktuell halten, damit wir Sie jederzeit erreichen können. Nehmen Sie Ihre Termine bei uns unbedingt wahr! Sollten Sie dringend verhindert sein, sagen Sie uns schnellstmöglich vorab Bescheid.
Für den Kontakt mit uns nutzen Sie gerne jobcenter.digital oder die Jobcenter-App. Bei beiden Online-Services können Sie über das digitale Postfach direkt mit einer Ansprechperson kommunizieren, um zum Beispiel Änderungen mitzuteilen oder Unterlagen einzureichen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns! Mehr Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage der Servicestelle SGB II.