Hohe Heizkostennachzahlung? Eventuell hilft das Jobcenter

Sie beziehen eigentlich keine Leistungen vom Jobcenter? Aber Sie können Ihre Heizkostennachzahlung oder aber auch die Rechnung über den Kauf von beispielsweise Heizöl oder Pellets nicht bezahlen? Unter Umständen haben Sie dann einen Anspruch auf Bürgergeld auch nur für einen Monat!

Die Kosten für Energie sind weiterhin hoch und bringen auch Menschen in finanzielle Schwierigkeiten, die nur ein geringes Einkommen haben, aber bislang knapp über den bisherigen Einkommensgrenzen für Leistungen nach dem SGB II liegen. Stellen Sie in solchen Fällen einen Antrag auf Bürgergeld für einen Monat - einfach und bequem von zu Hause aus. Den Online-Antrag finden Sie hier.

Bitte beachten Sie dabei: Sie brauchen den Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem Monat zu stellen, in dem Sie die Rechnung zahlen müssen (Fälligkeitsmonat). Jedoch müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld hier nachlesen (Hinweis Nr. 4).

Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

Haben Sie weitere Fragen zur Beantragung von Bürgergeld für einen Monat? Dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Oberhausen.

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