Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Seit gut einem halben Jahr gibt es das neue Chancen-Aufenthaltsrecht: Hinter dem Begriff steckt ein Aufenthaltsrecht auf Probe für geduldete Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Geduldete sind zwar ausreisepflichtig, aber können aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden – etwa, weil sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Duldung ist befristet – es ist damit nicht gesichert, ob diese Menschen längerfristig in Deutschland bleiben dürfen. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht können die Menschen das nach anderthalb Jahren ändern.

Einen Antrag auf Chancen-Aufenthaltsrecht können all jene stellen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Darüber hinaus müssen sie ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein oder wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben. Weitere Voraussetzung ist ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wichtig: Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt dann auch für die "Kernfamilie" - also beispielsweise für Kinder oder Ehepartner.

Inhaber einen Chancen-Aufenthaltsrecht beziehen in den 18 Monaten keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, also Bürgergeld, und sie bekommen eine Beschäftigungserlaubnis.  Das Jobcenter unterstützt sie dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und eine Arbeit aufzunehmen. Wer nach Ablauf der 18 Monate die Voraussetzungen nach §25a oder §25 b Aufenthaltsgesetz erfüllt, beispielsweise überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen kann, erhält anschließend ein dauerhaftes Bleiberecht.

Wichtig: Der Antrag auf Bürgergeld muss eigenständig beim Jobcenter gestellt werden. Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Antrag, spätestens sofort nach der Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts.

 

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