Service
SozialTicket
Mit dem SozialTicket sind Sie zum kleinen Preis in Oberhausen mobil. Sie erhalten dieses persönliche Monatsticket für Bus und Bahn, wenn Sie beispielsweise
- Empfänger/in von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger/in von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger/in von Wohngeld
- Leistungsberechtigt nach SGB VIII
- Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz
sind.
Das SozialTicket kostet 41,20 € im Monat. Es ist persönlich auf Sie ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Mit dem SozialTicket können Sie im jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen für Ihre täglichen Erledigungen nutzen. Das Ticket gilt in der Preisstufe A2 für Oberhausen.
Zusätzlich können Sie (in Ihrem Geltungsbereich) montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. in den Bussen und Bahnen gemeinsam mit bis zu drei Kindern unter 15 Jahren unterwegs sein.
Das SozialTicket besteht aus
- einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle, die Sie von uns erhalten und
- einer Monatswertmarke für 41,20 € in der Preisstufe A2, die Sie bei der STOAG erhalten.
- Berechtigtenausweis und Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gültig.
Bitte beachten Sie:
Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Berechtigungskarte vom Sozialamt der Stadt Oberhausen.
Onlineantrag
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Verbundraum des VRR
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