Arbeitgeber/in

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren. Der Arbeitgeber-Service (AGS) unterstützt Arbeitgebende, indem er unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildung fördern.

  • Individuelle Förderung von Beschäftigten: Der AGS kann die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Mehr dazu erfahren Sie hier.
  • Förderung von mehreren Beschäftigter: Sollen mehrere Beschäftigte Ihres Betriebes an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag auf Zahlung von Arbeitsentgeltzuschüssen und die Übernahme der Lehrgangskosten. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Förderung einzelner Beschäftigter. Mehr Infos gibt es hier.
  • Berufliche Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld: Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) erhalten. Details dazu erfahren Sie hier.

Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen. Unser Arbeitgeber-Service steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Mehr Informationen zu dem Thema "Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter" finden Sie hier.