Arbeitgeber/in

Arbeitsförderung

Eingliederungszuschüsse

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, bei denen eine normale Vermittlung in Arbeit aufgrund von bestehenden Hemmnissen nicht möglich ist. Auch die Einstellung schwerbehinderter Menschen kann mit Eingliederungszuschüssen unterstützt werden.

Höhe und Dauer der Förderung hängen von vielen Faktoren ab, die für jede neue Mitarbeiterin bzw. jeden neuen Mitarbeiter im Einzelfall bewertet werden müssen. Ausführliche Hinweise zu Fördervoraussetzungen, Dauer und Höhe finden Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus dem Arbeitgeberservice.

Wichtig:
Eingliederungszuschüsse müssen vor der Einstellung beantragt werden.