Arbeitnehmer/in

Selbstständigkeit

Immer mehr Selbstständige oder Freiberufler können ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus den Einkünften aus der Geschäftstätigkeit bestreiten und beantragen deshalb beim Jobcenter Oberhausen Arbeitslosengeld II als (ergänzende) Leistung zum Lebensunterhalt.

Aufgrund der individuellen und komplexen Fallkonstellationen und Beratungsbedarfe und im Hinblick auf Leistungsgewährung und Integration bzw. Beseitigung der Hilfebedürftigkeit hat das Jobcenter Oberhausen ein Selbstständigen-Team eingerichtet.

Kunden, die aktuell selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten, müssen ihren Antrag auf (ergänzende) Leistung zum Lebensunterhalt beim Jobcenter Oberhausen stellen. Das Selbstständigen-Team führt im Anschluss die weiteren individuellen Beratungsgespräche durch, vereinbart konkrete weitere Schritte und gibt die notwendigen Antragsunterlagen aus.

Die weiteren Schritte werden in einer individuellen Eingliederungsvereinbarung dokumentiert.

3 Fallkonstellationen sind als Ergebnis denkbar:

Aufgabe der Selbstständigkeit und Integration in den ersten Arbeitsmarkt

In diesen Fällen wird die Abwicklung des Unternehmens vom Selbstständigen-Team nach Bedarf begleitet und unterstützt. Anschließend erfolgt zur Weiterführung des Integrationsprozesses eine Übergabe an das zuständige Jobcenter unter Abschluss einer individuellen Eingliederungsvereinbarung. Die Leistungsakte wird an das zuständige Leistungsteam abgegeben.

Weiterführung der Selbstständigkeit

In diesen Fällen wird nach Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei Bedarf auch eine externe Einschätzung zu den notwendigen Unterstützungsmaßnahmen eingeholt. Um nachgelagertes wirtschaftliches Interesse auszuschließen, sollen dazu Kammern und/oder Berufsverbände sowie die Beratungsstellen der öffentlichen Hand eingeschaltet werden. Den Kundinnen und Kunden wird im Rahmen der Beratung eine ganze Fülle von externen Hilfeleistungen angeboten, siehe auch unter gründercity.

Weiterführung der Selbstständigkeit parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld II bei fehlender Alternative auf dem ersten Arbeitsmarkt

Bei vorliegender Hilfebedürftigkeit und gleichzeitiger negativer Prognose für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt kann die Selbstständigkeit neben dem Leistungsbezug bestehen bleiben. Durch eine hohe Kontaktdichte (mindestens alle drei Monate) soll der Kunde in der Selbstständigkeit so weit unterstützt werden, dass Einkommen erzielt wird, um die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren.