Arbeitnehmer/in

Teilhabe-Chancen-Gesetz

Trotz guter Arbeitsmarktlage gelingt es insbesondere Langzeitarbeitslosen kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose jedoch einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach der Beschäftigungsaufnahme.

Wenn Sie gerne wieder arbeiten möchten, können wir Ihnen dabei helfen und gemeinsam mit Ihnen Perspektiven schaffen. Sehen Sie sich die verschiedenen Fördermöglichkeiten an und beachten Sie die aktuellen Angebote in unserer Stellenbörse auf dieser Website. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Ihre Vorteile:

  • Langfristige Perspektive
  • „richtiger“ Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber
  • Beiträge Sozialversicherung – Rentenversicherungsbeiträge
  • Verbesserung der Erwerbsbiografie
  • persönliches Coaching
  • Berufliche Weiterbildung
  • zukünftig verbesserte Position am Arbeitsmarkt

Alle Detailinformationen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und zur Eingliederung nach langer Arbeitslosigkeit finden weiter unten.

Teilhabe am Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende Flyer

Teilhabe am Arbeitsmarkt

 


Voraussetzungen für eine Fördermöglichkeit:

Sie beziehen bereits seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung

Sie sind über 25 Jahre alt


Fördermöglichkeiten:

Lohnkostenzuschüsse für Ihren Arbeitgeber für bis zu fünf Jahre

Übernahme von Weiterbildungskosten bis zu 3.000 Euro

Übernahme eines beschäftigungsbegleitenden Coachings

 

Weitere Details finden Sie in unserem Infoflyer

Infoflyer als PDF Downloaden
Flyer für die einglieder von Arbeitsuchenden

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen


Voraussetzungen für eine Fördermöglichkeit:

Sie sind bereits seit mindestens zwei Jahren arbeitslos


Fördermöglichkeiten:

Lohnkostenzuschüsse für Ihren Arbeitgeber für bis zu zwei Jahre

Übernahme von Weiterbildungskosten wenn Sie eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolvieren

Übernahme eines beschäftigungsbegleitenden Coachings

 

Weitere Details finden Sie in unserem Infoflyer

Infoflyer als PDF Downloaden