Geldleistungen

Antrag stellen

Maßgebend für Ihren eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Bürgergeld wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück. Das bedeutet, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, können Sie trotz Antragstellung z. B. am 15. des Monats schon ab dem 1. des Monats Bürgergeld erhalten.

Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

Erstantrag

Für die Erstantragstellung muss ein volljähriger und erwerbsfähiger Vertreter der Bedarfsgemeinschaft persönlich bei den Kolleginnen und Kollegen am Standort Mülheimer Straße vorsprechen. Alternativ kann man den Antrag auch online über jobcenter.digital stellen und wird anschließend zum Standort Mülheimer Straße eingeladen. Soweit Eltern zusammen mit ihren unter 25-jährigen Kindern im Haushalt leben, ist die persönliche Vorsprache der Eltern in der Regel erforderlich.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit

  • Personalausweise bzw. Pässe und ggf. Aufenthaltstitel aller im Haushalt lebenden Personen
  • Geburtsurkunden, sofern die im Haushalt lebenden Kinder noch kein Ausweisdokument besitzen
  • Mietvertrag oder Meldebescheinigung bzw. Bescheinigung der Diakonie (falls Sie derzeit ohne festen Wohnsitz sind)

Hier geht es zur Terminbuchung für Ihre Antragstellung

In der Regel ist vor der Antragsabgabe eine Vorsprache bei Ihrer Integrationsfachkraft erforderlich. Im Erstgespräch wird über Ihren bisherigen Lebenslauf, die beruflichen Ziele und über den Weg in Arbeit gesprochen. Im Rahmen dieses Gespräches wird Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bzw. Ihre persönliche Ansprechpartnerin unter Berücksichtigung der Lebenssituation ein Sofortangebot zur Eingliederung in Arbeit unterbreiten.

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie den Termin zur Antragsabgabe im Neukundenteam.

Weiterbewilligungsantrag

Erfüllen Sie weiterhin die Voraussetzungen, um Bürgergeld zu erhalten, füllen Sie einen Weiterbewilligungsantrag aus und reichen Sie uns diesen ein. Haben Sie Fragen, stehen Ihnen auch die Empfangsbereiche sowie unser Service-Center zur Verfügung.

Die Weiterbewilligung können Sie auch ganz einfach digital über die Plattform Jobcenter.Digital stellen oder einfach über unsere Smartphone-App abfotografieren und einreichen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

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Der Weiterbewilligungsantrag wird Ihnen ca. 6 Wochen vor Ablauf eines Bewilligungszeitraumes zugeschickt. Sie können Ihren Weiterbewilligungsantrag aber auch in unserem Service-Center telefonisch anfordern, im Empfangsbereich des Jobcenters persönlich abholen oder sich den Antrag in unserem Downloadcenter herunterladen.

Bei verspäteter Antragsabgabe (nach Ablauf des ersten Kalendermonats nach dem Ende des letzten Bewilligungszeitraumes) bekommen Sie für die Zwischenzeit keine Leistungen ausgezahlt.

Geben Sie daher Ihre Fortzahlungsanträge möglichst frühzeitig ab!

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