Geldleistungen

Geld für Wohnung & Heizung

Bedarfe für Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Für den Bereich der Stadt Oberhausen werden zurzeit Bedarfe für Unterkunft einschließlich Betriebskosten (ohne Heizkosten) als angemessen anerkannt:

ab 01.01.2023

Personen Grundmiete pro m² Wohnungsgröße Kaltmiete kalte Betriebskosten Referenzmiete
1 5,51 € 50 m² 275,50 € 117,00 € 392,50 €
2 5,48 € 65 m² 356,20 € 152,10 € 508,30 €
3 5,48 € 80 m² 438,40 € 187,20 € 625,60 €
4 5,67 € 95 m² 538,65 € 222,30 € 760,95 €
5 5,67 € 110 m² 623,70 € 257,40 € 881,10 €
6 5,67 € 125 m² 708,75 € 292,50 € 1.001,25 €
jede weitere Person 5,67 € + 15 m² + 85,05 € + 35,10 € 120,15 €

Die Feststellung der angemessenen Heizkosten unterliegt einer Einzelprüfung. Die Angemessenheit ist zu unterstellen, wenn die Heizkosten pro Monat und m² die nachstehenden sogenannten “Nichtprüfgrenzen“ nicht übersteigen:

ab 01.01.2023

Heizart Verbrauch monatlich je m² ohne Warmwasseraufbereitung 2022 Verbrauch monatlich je m² ohne Warmwasseraufbereitung 2023
Heizöl 17,42 kWh 19,42 kWh
Erdgas 17,58 kWh 19,92 kWh
Fernwärme 16,58 kWh 18,75 kWh
Strom (Nachtspeicher) 17,42 kWh 19,42 kWh
Wärmepumpe 6,95 kWh 7,28 kWh
Holzpellets 15,42 kWh 17,92kWh

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Angaben dienen nur zu Ihrer Information. Die Ihnen tatsächlich zustehenden Leistungen erhalten Sie mit Ihrem Bescheid.

Merkblätter

Hier gibt es die Merkblätter zu Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch zum Herunterladen.