Geldleistungen

Bildung & Teilhabe

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Das Jobcenter Oberhausen unterstützt mit dem Bildungspaket gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bürgergeld erhalten und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Personen, die Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen den Antrag bei der Stadt Oberhausen stellen. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind:

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Notwendige Lernförderung
  • Zuschüsse für das Mittagessen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bildung und Teilhaben

Einführung der MyCardOberhausen zur Nutzung und Abrechnung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe.

Introduction of MyCardOberhausen for the use and billing of education and participation services.

Впровадження MyCardOberhausen для використання та виставлення рахунків за освітні послуги та послуги участі.

إدخال MyCardOberhausen لاستخدام وفوترة خدمات التعليم والمشاركة.

Eğitim ve katılım hizmetlerinin kullanımı ve faturalandırılması için MyCardOberhausen'in tanıtımı.

Внедрение MyCardOberhausen для использования и выставления счетов за услуги образования и участия.

Introduction de MyCardOberhausen pour l'utilisation et la facturation des services d'éducation et de participation.


Einführung der MyCardOberhausen zur Nutzung und Abrechnung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Der neue Flyer für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Die Antragsunterlagen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets finden Sie in unserem Downloadcenter.

Informationen zur Gesetzesänderung der Leistungen von Bildung und Teilhabe im Rahmen des „Starke Familien Gesetzes“

durch die Einführung des Starke-Familien-Gesetzes wurden für Anspruchsberechtigte die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ab dem 01.08.2019 wie folgt verbessert:

Schulbedarf

Der Schulbedarf beläuft sich jährlich auf insgesamt 174 Euro.
Zum 1. August werden 116 Euro und zum 1. Februar 58 Euro ausgezahlt.

Mittagessen

Der Eigenanteil der Eltern für das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita und Schule in Höhe von 1,00 Euro entfällt.
Es werden nunmehr die gesamten Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen übernommen.
Das Abrechnungsverfahren mit dem Leistungsträger erfolgt wie bisher.
Die Umstellung erfolgt für Leistungsberechtigte automatisch.

Schülerbeförderungskosten

Für Schüler/innen, die Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten haben, entfällt der Eigenanteil.
Für Leistungsberechtigte, die Anspruch auf Fahrkosten haben, werden automatisch die Gesamtkosten übernommen.

Lernförderung

Ein Bedarf an Lernförderung kann auch bestehen, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.
Das Antragsverfahren bleibt unverändert.

Teilhabeleistungen

am sozialen und kulturellen Leben werden von monatlich 10,00 Euro auf 15,00 Euro erhöht.
Unverändert bleibt die Übernahme der tatsächlichen Kosten für eintägige Schul- und Klassenausflüge sowie mehrtägige Klassen- und Kitafahrten.
Die meisten Leistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag.
Die Leistungen im Bereich Kultur, Sport und Freizeit gibt es bis zum 18. Geburtstag.