Geldleistungen
Geld zum Leben
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber jährlich festgelegt und fortgeschrieben.
Der Regelbedarf ist Bestandteil von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.
aktuelle Regelsätze ab 01.01.2019
Personen | Regelbedarf |
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Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner | 424 € |
zwei volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft jeweils | 382 € |
Kleinkinder von 0 - 5 Jahren | 245 € |
Kinder von 6 - 13 Jahren | 302 € |
Jugendliche von 14 - 17 | 322 € |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Genehmigung des Jobcenters aus- oder umziehen | 339 € |
Personen unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt | 339 € |
Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auch im Merkblatt zur Grundsicherung für Arbeitssuchende