Geldleistungen
Antrag stellen
Maßgebend für Ihren eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Grundsicherungsgeld wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück. Das bedeutet, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, können Sie trotz Antragstellung z. B. am 15. des Monats schon ab dem 1. des Monats Leistungen erhalten.
Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Erstantrag
Für die Erstantragstellung muss ein volljähriger und erwerbsfähiger Vertreter der Bedarfsgemeinschaft den Antrag online über jobcenter.digital bzw. über die Jobcenter App stellen. Alternativ kann die Antragsstgellung persönlich bei den Kolleginnen und Kollegen am Standort Mülheimer Straße erfolgen. Soweit Eltern zusammen mit ihren unter 25-jährigen Kindern im Haushalt leben, ist die persönliche Vorsprache der Eltern in der Regel erforderlich.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit
- Personalausweise bzw. Pässe und ggf. Aufenthaltstitel aller im Haushalt lebenden Personen
- Geburtsurkunden, sofern die im Haushalt lebenden Kinder noch kein Ausweisdokument besitzen
- Mietvertrag oder Meldebescheinigung bzw. Bescheinigung der Diakonie (falls Sie derzeit ohne festen Wohnsitz sind)
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Vor der Antragsabgabe ist eine Vorsprache bei Ihrer Integrationsfachkraft (Arbeitsvermittlung) erforderlich. Im Erstgespräch wird über Ihren bisherigen Lebenslauf, die beruflichen Ziele und über den Weg in Arbeit gesprochen. Im Rahmen dieses Gespräches wird Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bzw. Ihre persönliche Ansprechpartnerin unter Berücksichtigung der Lebenssituation ein Sofortangebot zur Eingliederung in Arbeit unterbreiten.
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie den Termin zur Antragsabgabe im Neukundenteam.
Weiterbewilligungsantrag
Erfüllen Sie weiterhin die Voraussetzungen, um Grundsicherungsgeld zu erhalten, stellen Sie bitte über jobcenter.digital bzw. über die Jobcenter App einen Weiterbewilligungsantrag. Alternativ füllen Sie einen Weiterbewilligungsantrag aus und reichen Sie uns diesen ein.
Haben Sie Fragen, stehen Ihnen auch die Empfangsbereiche sowie unser Service-Center zur Verfügung.
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ACHTUNG:
Bei verspäteter Antragsabgabe (nach Ablauf des ersten Kalendermonats nach dem Ende des letzten Bewilligungszeitraumes) bekommen Sie für die Zwischenzeit keine Leistungen ausgezahlt.
Stellen Sie daher Ihre Weiterbewilligungsanträge möglichst frühzeitig!
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