Arbeitnehmer/in

Förderinstrumente

Es gibt unterschiedliche Förderinstrumente, die die Chancen auf eine Arbeitsaufnahme verbessern bzw. Integrationsfortschritte ermöglichen sollen.

Beispielsweise werden folgende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten:

  • Arbeitsvermittlung (Erstellen Ihres Stellengesuchs in der Jobbörse und Aushändigung von Stellenangeboten)
  • Ausbildungsstellenvermittlung
  • Erstattung von Bewerbungskosten
  • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Deutschkurse für Migranten
  • Unterstützung bei der Vermittlung durch private Arbeitsvermittler (Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, AVGS)
  • Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z.B. Bewerbungstraining, Coaching, kenntnisvermittelnde Qualifizierungen, Praktikum im Betrieb)
  • Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW) (z.B. Umschulungen, Erwerb eines Hauptschulabschlusses, außerbetriebliche Berufsausbildung)
  • Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
  • Kommunale Eingliederungsleistungen (Schuldnerberatung, psychosoziale und Suchtberatung)
  • Förderung von Arbeitsverhältnissen für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen
  • Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung:
    • Fahrtkosten für Pendelfahrten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme
    • Umzugskostenbeihilfe bei auswärtiger Arbeitsaufnahme
    • Kosten für Arbeitsmittel
    • Einstiegsgeld zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit
    • Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen vor Inanspruchnahme formlos beantragt werden müssen. Die Leistungen sind Ermessensleistungen, es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Die Gewährung einzelner Leistungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Bitte besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer zuständigen persönlichen Ansprechpartnerin bzw. mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.